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Elterninformation 23.11.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erreichte uns die offizielle Information zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten:
Wie schon in den Medien verkündet, gibt es zwei zusätzliche unterrichtsfreie Tage für Schülerinnen und Schüler am 21. und 22. Dezember 2020.

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. 

Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

 

Notbetreuung
In den Schulen findet an diesen beiden Tagen  eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Nach erfolgter Anmeldung ist diese verbindlich! Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür das Formular als Download zur Verfügung.
Hierbei möchten wir Sie  bitten, den Antrag frühzeitig bis zum 7.12.2020 zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.  Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Den Antrag können Sie uns per email oder per Post senden. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

 

Mit freundlichen Grüßen   

Inge de Lange