Schulordnung
Einleitung
Für alle am Schulleben beteiligten Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern ist diese Schulordnung verbindlich. Das gute Zusammenleben in der Schule und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit werden von jedem Einzelnen durch Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme mitgeformt und geprägt. Eine Schulordnung enthält Regeln, die das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft erleichtern sollen, so dass alle sich wohl fühlen und etwas leisten können. Dabei weisen ihre Regeln dem Einzelnen Verantwortung für die Gemeinschaft zu und schützen Personen und Sachen.
- Allgemeines Verhalten
- Wir gehen freundlich und friedlich miteinander um und vermeiden jede Art von Gewalt.
- Wir tragen Konflikte in keinem Fall durch körperliche Gewalt aus.
- Wir drängeln, schubsen und lärmen nicht auf dem Schulgelände.
- Wir unterlassen herabwürdigende, beleidigende Äußerungen und sprechen miteinander und übereinander fair und höflich.
- Das Eigentum unserer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Schule respektieren wir und beschädigen es nicht. Arbeitsmaterialien, Räume und das Schulinventar behandeln wir schonend.
- Beschädigungen am Inventar melden wir sofort dem/der Klassenlehrer/in bzw. dem/der Fachlehrer/in. Mutwillige Zerstörungen verpflichten zum Schadenersatz.
- Wir fühlen uns verantwortlich für die Sauberkeit an unserem Arbeitsplatz, in den Klassen- und Fachräumen, im gesamten Schulgebäude sowie auf dem Schulhof. Unseren Müll entsorgen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Wir gehen sparsam mit Wasser, Strom und Heizenergie um.
- Im Gebäude, besonders auf den Fluren und Treppen, sind wegen der Unfallgefahr Ball- und Laufspiele nicht erlaubt.
- Die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer des Schulzentrums sowie der Hausmeister, der Schulsekretärinnen, des Personals in der Mensa und den Betreuungskräften sind zu befolgen.
- Das Fotografieren/Filmen im Unterricht und auf dem Schulgelände ist verboten. (Datenschutz) Ausnahmen können nur die Lehrerinnen und Lehrer bei Veranstaltungen, Ausflügen etc. erlauben.
- Wir wissen, dass Gegenstände und Substanzen, die uns oder andere gefährden können, nichts in der Schule verloren haben und wir halten diese deshalb von der Schule fern.
- Regeln morgens vor und nachmittags nach dem Unterricht
- Wir betreten morgens die Schule frühestens um 07.30 Uhr. Wir werden von unserem Lehrer/unserer Lehrerin am Aufstellplatz auf dem Schulhof abgeholt (Außnahme: Regen). Wenn wir den Unterrichtsraum betreten haben, legen wir unverzüglich das Unterrichtsmaterial auf unserem Arbeitsplatz zurecht.
- Wir halten uns an die vorgeschriebenen Unterrichtszeiten und achten auf Pünktlichkeit.
- Wir informieren uns regelmäßig über den aktuellen Stand des Vertretungsplans.
- Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde räumt jede/jeder ihren/seinen Platz auf und stellt den Stuhl hoch.
- Pausenregeln
- Während der kleinen Pausen wechseln wir zügig in den nächsten Fach- oder Klassenraum. Whiteboard, PC Dokumentenkamera und Zubehör werden in der Pause von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt.
- Während der großen Pausen halten wir uns nicht in den Unterrichtsräumen auf.
- Zu Beginn der großen Pausen verlassen wir den Fach- oder Klassenraum und begeben uns auf den Schulhof oder in die Pausenhalle. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist nur in dringenden Fällen gestattet.
- Folgendes ist verboten: das Werfen von harten Gegenständen (z.B. Schneebällen, Kastanien etc.), Umgang mit Feuer sowie der Einsatz von Sprühflaschen.
- Während der Unterrichtszeit verlassen wir das Schulgelände nicht. In Richtung der Turnhallen endet der Schulhof am Ende des Tartanplatzes.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.
- Nach dem 1. Schellen (drei Minuten vor dem offiziellen Ende der großen Pausen) suchen wir unverzüglich den Aufstellplatz auf dem Schulhof auf oder gehen zurück zum Klassenraum.
- Mit dem Unterrichtsbeginn setzen wir uns auf unsere Plätze und legen das notwendige Unterrichtsmaterial bereit.
- Falls sich ein/e Lehrer/in fünf Minuten nach dem 2. Schellen noch nicht am Aufstellplatz oder im Klassenraum eingefunden hat, meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
- Verhalten im Unterricht
- Wir halten uns an die vereinbarten Klassen- bzw. Gesprächsregeln.
- Wir essen und trinken (außer Wasser) nicht während des Unterrichts und verzichten auf Kaugummis.
- Elektronische Geräte (Handy, Smartphone, Tablet o.ä.) sollen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verwendet werden dürfen. Ansonsten müssen sie – auf stumm oder abgeschaltet – in der Schultasche verbleiben. Dieses gilt sowohl für den Unterricht als auch für alle Pausen auf dem gesamten Schulgelände.
- Alle Lehr- und Arbeitsmittel sind jederzeit einsatzbereit und werden erst weggeräumt, wenn die Lehrerin bzw. der Lehrer den Unterricht schließt.
- Wir halten die festgelegte Sitzordnung ein und verlassen unsere Plätze nicht unaufgefordert.
- Jacken, Mützen und Kappen werden an der Garderobe aufgehängt.
- Verhalten in den Turnhallen/im Schwimmbad bzw. auf dem Weg dorthin
Die Sportlehrer/innen besprechen mit den Schüler/innen die notwendigen Regeln zum Verhalten in den Sportstätten. Das Betreten der Sportstätten ist ohne Fachlehrkraft verboten. In den Umkleideräumen sind keine Sprays erlaubt.
- Klassendienste und ihre Bedeutung
Wir nehmen die Klassendienste ernst und führen sie sorgfältig aus.
- Verhalten bei Gefahren und Unfällen
Zur Einübung eines sinnvollen Fluchtverhaltens wird einmal in jedem Schuljahr ein Probealarm durchgeführt. Das missbräuchliche Betätigen der Feuermelder bzw. Feuerlöscher ist strengstens verboten und führt zu Schadensersatzansprüchen.
Eine Anweisung für das Verhalten im Alarmfall hängt in jedem Klassenzimmer aus.
Falls sich auf dem Schulweg oder dem Schulgelände ein Unfall ereignet, soll dieser sofort dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin gemeldet werden.
Die schriftliche Unfallmeldung nimmt das Sekretariat entgegen.
- Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Regeln
Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden je nach Schwere und Häufigkeit Maßnahmen entsprechend des § 53 SG (Schulgesetz) getroffen, dh. erzieherisches Einwirken oder Ordnungsmaßnahmen.
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